Anmeldung
Arbeitnehmende
Arbeitnehmende melden ihren Anspruch auf Familienzulagen über ihren Arbeitgebenden an. Die Inhalte der Anmeldeunterlagen sind teils durch Arbeitgebender, teils durch die antragstellende Person auszufüllen.
Sollte der Antrag für ein nicht leibliches Kind gestellt werden, benötigt die zuständige Ausgleichskasse zudem die ergänzenden Informationen im Formular.
Anmeldeunterlagen können auch elektronisch via connect.swissmem übermittelt werden.
Selbständigerwerbende
Selbständigerwerbende melden Ihren Anspruch auf Familienzulagen bei der Ausgleichskasse an, über die sie die Beiträge abrechnen.
Nichterwerbstätige
Nichterwerbstätige wenden sich an die Familienausgleichskasse des Wohnkantons.
Merkblätter, Formulare & mehr
Weiterführende Informationen zum Thema Familienausgleichskasse
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Leiterin FamZ/EO
+41 44 388 34 47 +41 44 388 34 47 famzeo@ak-swissmem.ch