Arbeitnehmende
Arbeitnehmende können ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung über ihren Arbeitgebenden anmelden. Hierzu füllen sie die persönlichen Angaben auf dem Formular aus (Teil A) und leiten die Anmeldung an den Arbeitgebenden weiter. Der Arbeitgebende reicht das mit den Angaben über das Arbeitsverhältnis ergänzte Formular bei der zuständigen Ausgleichskasse ein.
Selbständigerwerbende
Selbständigerwerbende können die ausgefüllte Anmeldung direkt der Ausgleichskasse zustellen, über die sie die Beiträge abrechnen.
Die Anmeldung ist zwingend erst nach Geburt des Kindes einzureichen, da die Ausgleichskasse jeweils das genaue Datum der Niederkunft kennen muss.
Sonderfälle
Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitgebenden haben bei der Ausgleichskasse zusätzliche Angaben zu machen.
Arbeitslose Frauen, die keine Arbeitslosenentschädigung beziehen, müssen ebenfalls zusätzliche Informationen mitteilen.
Merkblätter, Formulare & mehr
Formulare
- Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung
- Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung
- Arbeitgeberbescheinigung
Merkblätter
Online Rechner
Links
Weiterführende Informationen zum Thema Mutterschaftsentschädigung
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