Auszahlung
Leistet Ihnen der Arbeitgeber für die Dauer des Anspruchs Lohnfortzahlungen, so zahlt die Ausgleichskasse die Betreuungsentschädigung dem Arbeitgeber aus.
Sie können – bei Differenzen mit dem Arbeitgeber oder wenn besondere Umstände vorliegen – die direkte Auszahlung der Betreuungsentschädigung durch die Ausgleichskasse verlangen. Als besondere Umstände gelten etwa, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig oder säumig ist.
Die Betreuungsentschädigung wird monatlich nachschüssig ausgerichtet.
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Weiterführende Informationen zum Thema Betreuungsentschädidung
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