Mitglieder
Mitglieder, die aktiv die Meldung ihrer Sozialversicherungsanliegen über unsere Kundenplattform connect.swissmem einreichen, können von einem zusätzlichen Rabatt profitieren. Jährlich wird die Nutzung der einzelnen Mitglieder überprüft und deren VK-Satz angepasst.
Ab dem 01. Januar 2020 finden folgende VK Sätze Anwendung:
- ohne connect: 0.30%
- mit connect: 0.20%
Nichterwerbstätige
Der Verwaltungskostensatz für die Nichterwerbstätige ist nach wie vor tiefer als bei den kantonalen Ausgleichskassen. Dieser beträgt 3.5% der zu bezahlenden AHV/IV/EO-Beiträge.
Selbständigerwerbende
Der Verwaltungskostensatz für Selbständigerwerbende beträgt 2.5% der zu bezahlenden AHV/IV/EO-Beiträge.
ANobAG
Der Verwaltungskostensatz für ANobAG beträgt 2.5% der zu bezahlenden AHV/IV/EO-Beiträge.
Weiterführende Informationen zum Thema Beiträge AHV/IV
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Leiterin Beiträge
+41 44 388 34 46 +41 44 388 34 46 beitraege@ak-swissmem.ch