Ausserdem können Fälle einer Weiterversicherung für Nichtvertragsstaaten sowie Mehrfachtätigkeiten innerhalb der EU- oder EFTA-Mitgliedsstaaten mit Unterstellung in der Schweiz auf einer gemeinsamen elektronischen Plattform bearbeitet werden.
Der Datenaustausch zwischen Firma und Ausgleichskasse / BSV erfolgt ausschliesslich über ALPS, in Papierform findet kein Datenaustausch mehr statt.
Login via connect.swissmem
Falls Sie über ein connect.swissmem – Login unserer Ausgleichskasse verfügen, so profitieren Sie von einem sehr einfachen und raschen Zugang zu ALPS.
Vorteil: Single Sign-On, keine zusätzlichen Zugangsdaten notwendig
Nachteil: nicht geeignet falls Sie in connect.swissmem auf mehrere Firmen (Abrechnungsnummern) zugreifen (z. Bsp. Konzerngesellschaften oder für Treuhänder/Beraterfirmen)
Vorgehen:
Im connect.swissmem finden Sie unter dem Menüpunkt Mitarbeitende die Verlinkung zu ALPS. Beachten Sie bitte beim erstmaligen Login unsere Anleitung.
Login via CH-Login
Damit Sie in ALPS auf mehrere Firmen gleichzeitig Zugriff haben (Konzerngesellschaften oder für Treuhänder/Beraterfirmen), empfehlen wir den Zugang zu ALPS über die Webapplikation mittels einem CH-Login.
Dafür registrieren Sie sich vorab auf der entsprechenden Webapplikation und kommunizieren unserer Ausgleichskasse die notwendigen Angaben. Nach erfolgter Einrichtung in ALPS verfügen Sie über einen direkten Zugang über die Webapplikation.
Vorteil: es ist kein connect.swissmem Login notwendig, Zugriff in ALPS auf mehrere vorab definierten Firmen
Nachteil: zusätzliche Login-Daten notwendig
Vorgehen:
Bitte kontaktieren Sie unser Team Beiträge (beitraegenoSpam@ak60.ch oder +41 44 388 34 46). Gerne unterstützen und begleiten wir Sie bei der Registrierungsprozedur.
Anträge
Entsendung / Entsendungsverlängerung / Weiterversicherung
Anträge auf Entsendung, Entsendungsverlängerung oder Weiterversicherung werden durch die Firma direkt in ALPS erfasst. Es ist nicht mehr nötig, die Anträge per Post oder per E-Mail zu übermitteln.
Anmeldung von Mehrfachtätigkeiten
Nach Abklärung zwischen Firma und AK, ob eine Mehrfachtätigkeit mit Unterstellung in der Schweiz vorliegt, erfasst die Firma die für die Ausstellung der Bescheinigung notwendigen Daten in ALPS. Es ist nicht mehr nötig, diese Daten per Post oder per E-Mail zu übermitteln.
Versicherung für Familienangehörige
in Ergänzung eines Antrags auf Entsendung / Entsendungsverlängerung / Weiterversicherung
Die Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder), die die angestellte Person begleiten, nicht erwerbstätig sind und nicht obligatorisch bei der AHV/IV/(EO) versichert bleiben, sind daran interessiert, von der zuständigen Ausgleichskasse Informationen über die Versicherungsmöglichkeiten und ein Antragsformular zu erhalten. Es ist zu beachten, dass die Familienangehörigen selber dafür besorgt sind, den Antrag fristgerecht einzureichen.
Bescheinigung
Die Firma wird über die Genehmigung / Ablehnung nicht mehr per Post informiert. Stattdessen wird die Bestätigung (z. B. PDA1, Certificate of Coverage, Bescheinigung der Weiterversicherung) oder Ablehnung direkt in ALPS hinterlegt. Die Firma wird per E-Mail über die Erstellung informiert und kann das Dokument auf der Plattformherunterladen.
Informationsaustausch zum Antrag
Falls AK oder BSV Zusatzinformationen zu einem Antrag benötigen, erfolgt die Kommunikation direkt über ALPS.
Zwischenstand prüfen
Die Firma kann den aktuellen Stand eines (offenen) Falls sowie die zwischen der Schweiz und dem Ausland ausgetauschten Dokumente jederzeit direkt in ALPS einsehen.
Kontaktieren Sie uns!
Leiterin Beiträge
+41 44 388 34 46 +41 44 388 34 46 beitraege@ak-swissmem.ch