Alter
Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle etc. erleichtert oder überwunden werden können. Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen.
Invalidität
Die Invalidenversicherung beteiligt sich an Hilfsmitteln, die Versicherte benötigen, um weiter erwerbstätig oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich bleiben zu können. Versicherte haben aber auch Anspruch auf Hilfsmittel, die für die Schulung, Ausbildung und funktionelle Angewöhnung benötigt werden.
Versicherte der IV haben des Weiteren Anspruch auf Hilfsmittel, die sie für die selbstständige und unabhängige Bewältigung des privaten Alltags benötigen.
Anmeldung
Die Anmeldung für Hilfsmittel der AHV oder Hilfsmittel der IV ist an die IV-Stelle des Wohnkantons zu richten.
Merkblätter, Formulare & mehr
Weiterführende Informationen zum Thema Leistungen AHV/IV
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