Arbeitnehmende
Arbeitnehmende können ihren Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung über ihren Arbeitgebenden anmelden. Hierzu füllen sie die persönlichen Angaben auf dem Formular aus (Teil A) und leiten die Anmeldung an den Arbeitgebenden weiter. Der Arbeitgebende reicht das mit den Angaben über das Arbeitsverhältnis ergänzte Formular bei der zuständigen Ausgleichskasse ein.
Die Anmeldung ist zwingend erst nach dem vollständigen Bezug des Vaterschaftsurlaubes einzureichen.
Merkblätter, Formulare & mehr
Weiterführende Informationen zum Thema Entschädigung bei Vaterschaftsurlaub
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