Auszahlung
Grundsätzlich wird die Mutterschaftsentschädigung direkt der Mutter ausbezahlt.
Leisten aber Arbeitgebende für erwerbstätige Mütter während der Dauer des Anspruchs Lohnfortzahlungen, so wird die Entschädigung direkt an den Arbeitgebenden entrichtet. Hierbei kann die Mutter nur in besonderen Fällen eine Direktauszahlung an sie selbst verlangen. Dies ist beispielweise möglich, wenn der Arbeitgebende zahlungsunfähig ist oder keine Kenntnisse über die persönlichen Verhältnisse der Bezügerin erhalten soll.
Die Mutterschaftsentschädigung wird ratenweise und jeweils nachschüssig für den vergangenen Monat ausbezahlt. Beläuft sich der monatliche Betrag auf weniger als 200 Franken, so wird die ganze Summe am Ende der Anspruchsdauer ausbezahlt.
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Formulare
- Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung
- Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung
- Arbeitgeberbescheinigung
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