Festsetzung und Berechnung der Beiträge
Selbständigerwerbende müssen für die ganzen Beiträge selbst aufkommen. Als Grundlage für die Berechnung der Beiträge dient das aktuelle Einkommen des Beitragsjahres.
Entsprechend dem Jahreseinkommen werden für die Berechnung unterschiedliche Beitragssätze verwendet. Der Mindestbeitrag pro Jahr beläuft sich auf 496.-Franken.
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