Anmeldung und Abrechnung
Nach Prüfung der Unterlagen setzt die Ausgleichskasse die Akontobeiträge fest. Diese sind provisorisch und basieren auf den Angaben des Antragstellenden. Sobald der Ausgleichskasse die definitiven Daten der Steuerveranlagung (Einkommen) gemeldet sind, stellt sie die Differenz zwischen den bereits bezahlten Akontobeiträgen und den definitiven Beiträgen in Rechnung, beziehungsweise vergütet sie zurück.
Ändert sich das Einkommen wesentlich oder wird beim Geschäftsabschluss festgestellt, dass die bezahlten Akontobeiträge zu tief sind, ist dies der Ausgleichskasse zu melden. Ansonsten können Verzugszinsen anfallen.
Merkblätter, Formulare & mehr
Weiterführende Informationen zum Thema Beiträge AHV/IV
Kontaktieren Sie uns!
Leiterin Beiträge
+41 44 388 34 46 +41 44 388 34 46 beitraege@ak-swissmem.ch