Festsetzung und Berechnung der Beiträge
Als Grundlage für die Berechnung der Beiträge für Nichterwerbstätige dienen das Vermögen und das 20-fache jährliche Renteneinkommen. Diese Daten werden aus der definitiven Veranlagung der Kantonalen Steuerbehörden herangezogen.
Bei Verheirateten bemessen sich die Beiträge für Ehegattin und Ehegatte jeweils auf der Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens.
Freiwillig höhere Beiträge zu zahlen, ist nicht möglich. Erzielen Personen ein geringes Erwerbseinkommen, können sie die entrichteten Beiträge vom Erwerbseinkommen an ihre Beiträge als Nichterwerbstätige anrechnen lassen.Entsprechend des Renteneinkommens und Vermögens variiert die Höhe der zu bezahlenden Beiträge. Der Mindestbeitrag pro Jahr beläuft sich auf 503.- Franken.
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