Nichterwerbstätige
In der AHV wird zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen unterschieden. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen. Dazu gehören beispielsweise:
- Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
- vorzeitig Pensionierte
- Teilzeitbeschäftigte
- Studierende
- Reisende
- ausgesteuerte Arbeitslose
- Verwitwete
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