Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Sozialversicherern werden die Prüfzyklen und Risikobewertungen bei den Kontrollen untereinander koordiniert. Allfällige Doppelspurigkeiten und ein damit verbundener Mehraufwand soll vermieden werden. Die Mitgliedfirmen werden frühzeitig über die jeweils anstehenden Arbeitgeberkontrollen in Kenntnis gesetzt.
Die SUVA erstattet der Ausgleichskasse Swissmem schriftlich einen Kontrollbericht, woraufhin die Ausgleichskasse anschliessend allenfalls nachträgliche Meldungen veranlasst (Nachtragsabrechnung).
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